Glossar

E
Ermächtigte Ärzte können in genau definiertem Umfang (bestimmte Behandlungsformen / Therapien) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Dazu ermächtigt der Zulassungsausschuss (ein Gremium der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen) Ärzte, wenn z. B. eine Unterversorgung der Bevölkerung besteht oder droht.